Allgemeine Geschäftsbedingungen für Software-as-a-Service (SaaS)

der

Catego Technologies UG (haftungsbeschränkt)
Hafenweg 16
48155 Münster
Deutschland

– nachfolgend „catego“ oder „Provider“ –

Stand: 24. August 2026

1. Geltungsbereich und Vertragsbestandteile

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Bereitstellung und Nutzung von Software-as-a-Service-Leistungen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen von catego gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Eine Nutzung der Leistungen durch Verbraucher ist nicht vorgesehen.

1.2 Einzelauftrag

Grundlage der jeweiligen Geschäftsbeziehung ist der zwischen catego und dem Kunden geschlossene individuelle Angebots-/Bestellschein, Auftrag oder eine sonstige Individualvereinbarung („Einzelauftrag“).

Der Einzelauftrag legt insbesondere den gebuchten Leistungsumfang, die Vergütung, die Vertragslaufzeit und gegebenenfalls ergänzende Dienstleistungen fest.

1.3 Weitere Vertragsdokumente

Soweit vereinbart, ergänzen insbesondere folgende Dokumente den Einzelauftrag:

  1. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
  2. das Service Level Agreement („SLA“);
  3. die Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO („AVV“);
  4. die Geheimhaltungsvereinbarung („NDA“);
  5. sonstige ausdrücklich in den Einzelauftrag einbezogene Leistungsbeschreibungen oder Anlagen.

1.4 Vertragsrangfolge

Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsdokumenten gilt für den jeweiligen Regelungsgegenstand folgende Rangfolge:

  1. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gelten vorrangig die Bestimmungen der AVV.
  2. Individuell vereinbarte Regelungen des Einzelauftrags gehen diesen AGB und dem SLA vor.
  3. Für Fragen der Vertraulichkeit gelten die spezielleren Regelungen einer vereinbarten NDA.
  4. Das SLA konkretisiert insbesondere Betrieb, Verfügbarkeit, Support, Customer Success, Updates und Wartung.
  5. Im Übrigen gelten diese AGB.

1.5 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn catego ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.

Dies gilt auch dann, wenn catego in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.

2. Vertragsgegenstand

2.1 SaaS-Leistung

catego stellt dem Kunden die im jeweiligen Einzelauftrag vereinbarte Software-as-a-Service-Anwendung („SaaS-Anwendung“ oder „Service“) während der Vertragslaufzeit über das Internet zur Nutzung zur Verfügung.

Der konkrete Funktions- und Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag und den darin ausdrücklich einbezogenen Leistungsbeschreibungen.

2.2 Kein Anspruch auf nicht vereinbarte Funktionen

Der Kunde hat keinen Anspruch auf Funktionen, Module, Schnittstellen oder Dienstleistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Einzelauftrags sind.

Aussagen in Präsentationen, Marketingunterlagen, Produktdemonstrationen oder Roadmaps begründen keine Leistungspflicht, sofern sie nicht ausdrücklich Bestandteil des Einzelauftrags geworden sind.

2.3 Schnittstellen

Die Realisierung von Schnittstellen zu Systemen des Kunden oder Dritten ist nur Bestandteil der Leistung, wenn dies ausdrücklich im Einzelauftrag vereinbart wurde.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Kunde verantwortlich für

  • die Bereitstellung erforderlicher Zugänge,
  • die technische Erreichbarkeit seiner Systeme,
  • die Bereitstellung vereinbarter Datenformate,
  • die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Daten sowie
  • die erforderlichen Berechtigungen zur Datenübermittlung.

catego ist nicht verantwortlich für die Qualität, Konsistenz, Vollständigkeit oder Harmonisierung von Daten aus Vorsystemen des Kunden, soweit eine entsprechende Aufbereitung nicht ausdrücklich Bestandteil des Einzelauftrags ist.

2.4 Einsatz Dritter

catego ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen geeignete Dienstleister und Unterauftragnehmer einzusetzen.

Soweit hierbei personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, gelten ergänzend und vorrangig die Bestimmungen der AVV.

3. Bereitstellung und technische Nutzung

3.1 Bereitstellung

catego stellt die SaaS-Anwendung ab dem im Einzelauftrag vereinbarten Zeitpunkt auf eigener oder durch Unterauftragnehmer bereitgestellter Infrastruktur zur Verfügung.

3.2 Zugriff

Der Zugriff erfolgt grundsätzlich browserbasiert über das Internet oder über ausdrücklich vereinbarte Schnittstellen.

3.3 Technische Voraussetzungen

Der Kunde ist für die technischen Voraussetzungen auf seiner Seite verantwortlich, insbesondere für

  • geeignete Endgeräte,
  • unterstützte Browser,
  • Internetzugang,
  • interne Netzwerk- und Firewall-Konfigurationen sowie
  • sonstige erforderliche Infrastruktur.

3.4 Zugangsdaten

Nutzerzugänge sind personenbezogen und dürfen nur von den jeweils berechtigten Personen verwendet werden.

Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen und catego unverzüglich über einen tatsächlichen oder vermuteten unberechtigten Zugriff zu informieren.

4. Verfügbarkeit, Wartung und Support

4.1 Verfügbarkeit

Die Bereitstellung und Betriebszeit der SaaS-Anwendung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten SLA.

Soweit im Einzelauftrag keine konkrete Verfügbarkeitsquote vereinbart ist, schuldet catego keine bestimmte prozentuale Mindestverfügbarkeit.

4.2 Wartung und Updates

catego ist berechtigt und verpflichtet, die SaaS-Anwendung zu warten und weiterzuentwickeln sowie insbesondere

  • Updates,
  • Fehlerbehebungen,
  • Sicherheitspatches und
  • technische Verbesserungen

einzuspielen.

Näheres regelt das SLA.

4.3 Support

catego stellt Support im Umfang des vereinbarten SLA und gegebenenfalls des gebuchten Customer-Success-Pakets zur Verfügung.

Soweit im Einzelauftrag keine bestimmten Reaktions- oder Lösungszeiten ausdrücklich vereinbart sind, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Reaktions- oder Lösungszeit.

4.4 Vom Kunden verursachte Störungen

Störungen oder Fehler, die auf

  • falscher Bedienung,
  • nicht vereinbarten Eingriffen des Kunden,
  • kundenseitiger Infrastruktur,
  • fehlerhaften Kundendaten oder
  • Systemen oder Leistungen Dritter außerhalb des Verantwortungsbereichs von catego

beruhen, begründen keine Pflicht zur unentgeltlichen Fehlerbehebung durch catego.

catego kann entsprechende Unterstützungsleistungen nach vorheriger Abstimmung gegen Vergütung erbringen.

5. Weiterentwicklung der SaaS-Anwendung

5.1 Produktweiterentwicklung

catego ist berechtigt, die SaaS-Anwendung während der Vertragslaufzeit kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Hierzu gehören insbesondere neue Versionen, Updates, funktionale Verbesserungen, Änderungen der Benutzeroberfläche und technische Anpassungen.

5.2 Erhalt des wesentlichen Vertragszwecks

catego darf Funktionen verändern, ersetzen oder weiterentwickeln, soweit dadurch der wesentliche Vertragszweck und der im Einzelauftrag vereinbarte Kernleistungsumfang nicht unangemessen beeinträchtigt werden.

5.3 Kundenwünsche

Vorschläge und Anforderungen des Kunden können von catego berücksichtigt und in die Produktplanung aufgenommen werden.

Die Aufnahme, Bewertung oder Diskussion eines Vorschlags begründet keinen Anspruch auf dessen Umsetzung oder auf Umsetzung innerhalb einer bestimmten Frist.

5.4 Individuelle Entwicklungen

Kundenspezifische Entwicklungen oder verbindliche Umsetzungstermine bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung im Einzelauftrag.

6. Customer Success, Beratung und sonstige Dienstleistungen

6.1 Umfang

Customer-Success-, Beratungs-, Implementierungs-, Onboarding- und sonstige Dienstleistungen werden nur im Umfang des jeweiligen Einzelauftrags geschuldet.

6.2 Kontingente

Soweit Leistungen nach Stunden oder Manntagen vereinbart werden, ergibt sich das jeweilige Kontingent aus dem Einzelauftrag.

Soweit dort nichts anderes bestimmt ist, entspricht ein Manntag acht Arbeitsstunden.

6.3 Mehrleistungen

Leistungen, die über ein vereinbartes Kontingent hinausgehen, bedürfen einer vorherigen Abstimmung und werden nach den im Einzelauftrag vereinbarten oder ansonsten den jeweils gültigen Stundensätzen von catego abgerechnet.

6.4 Vor-Ort-Leistungen

Reisezeiten, Fahrtkosten, Übernachtungs- und sonstige Reisekosten werden gemäß Einzelauftrag berechnet.

7. Nutzungsrechte

7.1 Umfang

catego räumt dem Kunden für die Dauer des Einzelauftrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die SaaS-Anwendung im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.

7.2 Nutzerkreis

Die Nutzung ist auf die im Einzelauftrag vereinbarten Nutzer, Nutzergruppen oder Organisationseinheiten beschränkt.

7.3 Unzulässige Nutzung

Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt,

  • die SaaS-Anwendung Dritten außerhalb des vereinbarten Nutzerkreises zur Verfügung zu stellen;
  • Nutzerzugänge unberechtigt weiterzugeben;
  • die SaaS-Anwendung zu vermieten, weiterzuverkaufen oder als eigenen Service anzubieten;
  • technische Schutzmaßnahmen zu umgehen;
  • auf nicht öffentliche Bereiche der Anwendung oder zugrunde liegender Systeme zuzugreifen;
  • die SaaS-Anwendung zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln, soweit dies nicht zwingend gesetzlich zulässig ist.

7.4 Missbrauch

Bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen ist catego berechtigt, nach vorheriger Information des Kunden Zugänge vorübergehend zu sperren, soweit dies erforderlich und verhältnismäßig ist.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

8. Rechte an Software und geistigem Eigentum

Sämtliche Rechte an der SaaS-Anwendung, einschließlich

  • Software,
  • Quellcode,
  • Datenmodellen,
  • Algorithmen,
  • Benutzeroberflächen,
  • Dokumentationen,
  • Produktkonzepten und
  • sonstigem geistigen Eigentum

verbleiben bei catego bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.

Die Nutzung der SaaS-Anwendung führt nicht zur Übertragung von Eigentums-, Urheber-, Patent-, Marken- oder sonstigen Schutzrechten auf den Kunden.

Dies gilt auch für allgemeine Weiterentwicklungen der SaaS-Anwendung, unabhängig davon, ob Impulse oder Anforderungen hierzu aus der Zusammenarbeit mit dem Kunden entstanden sind.

Individuell für den Kunden geschaffene Arbeitsergebnisse unterliegen den im jeweiligen Einzelauftrag ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechten.

9. Kundendaten

9.1 Rechte an Kundendaten

Alle Rechte an den vom Kunden bereitgestellten Kundendaten verbleiben beim Kunden oder den jeweiligen Rechteinhabern.

9.2 Nutzungsrecht für Vertragserfüllung

Der Kunde räumt catego für die Vertragslaufzeit die erforderlichen Rechte ein, Kundendaten ausschließlich insoweit zu speichern, zu verarbeiten, zu vervielfältigen und technisch zu verändern, wie dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.

9.3 Verantwortung des Kunden

Der Kunde gewährleistet, dass

  • er zur Bereitstellung und Nutzung der Kundendaten berechtigt ist;
  • die Daten keine Rechte Dritter verletzen; und
  • deren Verarbeitung im Rahmen der vereinbarten Nutzung rechtmäßig ist.

9.4 Datensicherung

catego führt im Rahmen der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen regelmäßige Sicherungen der in der SaaS-Anwendung gespeicherten Daten durch.

Der Kunde bleibt für die Sicherung solcher Daten verantwortlich, die außerhalb der SaaS-Anwendung entstehen oder die er zusätzlich für eigene Archivierungs-, Dokumentations- oder Aufbewahrungszwecke benötigt.

9.5 Rechtswidrige Inhalte

Besteht ein begründeter Verdacht, dass Kundendaten rechtswidrig sind oder Rechte Dritter verletzen, darf catego die hiervon betroffenen Inhalte oder Zugänge vorübergehend sperren, soweit dies zur Vermeidung weiterer Rechtsverletzungen erforderlich ist.

catego informiert den Kunden hierüber unverzüglich, soweit dem keine gesetzlichen oder behördlichen Gründe entgegenstehen.

10. Datenschutz

10.1 Datenschutzrecht

Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.

10.2 Auftragsverarbeitung

Soweit catego personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.

Für die Auftragsverarbeitung gelten ausschließlich die dort vereinbarten Regelungen.

10.3 Verantwortlichkeit des Kunden

Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten an catego verantwortlich und stellt sicher, dass für die Verarbeitung eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht.

11. Vertraulichkeit

Soweit zwischen den Parteien eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen wurde, gelten deren Regelungen vorrangig.

Besteht keine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung, verpflichten sich die Parteien, alle ihnen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind, vertraulich zu behandeln.

Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich

  • öffentlich bekannt sind,
  • rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden,
  • bereits rechtmäßig bekannt waren oder
  • aufgrund zwingender gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

Die Verpflichtungen dieser Ziffer gelten für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

Soweit Informationen Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen darstellen, gelten die Verpflichtungen darüber hinaus für die Dauer ihres Charakters als Geschäftsgeheimnis.

12. Vergütung und Zahlungsbedingungen

12.1 Vergütung

Die Höhe und Struktur der Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag.

12.2 Fälligkeit

Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

12.3 Umsatzsteuer

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

12.4 Preisänderungen

Soweit im Einzelauftrag eine konkrete Preisentwicklung, Preisstaffel oder jährliche Preisanpassung vereinbart wurde, gilt ausschließlich diese Vereinbarung.

Soweit keine individuelle Regelung getroffen wurde, kann catego die wiederkehrenden Vergütungen erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten mit Wirkung für das jeweils folgende Vertragsjahr angemessen anpassen, wenn sich die für die Leistungserbringung wesentlichen Kostenfaktoren verändert haben.

Eine solche Anpassung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.

12.5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

13. Pflichten und Mitwirkung des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Vertragserfüllung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen.

Hierzu gehört insbesondere:

  • erforderliche Informationen und Daten bereitzustellen;
  • Ansprechpartner zu benennen;
  • notwendige Zugänge und Berechtigungen zur Verfügung zu stellen;
  • vereinbarte technische Voraussetzungen zu schaffen;
  • Störungen nachvollziehbar und unverzüglich zu melden;
  • Zugänge und Zugangsdaten angemessen zu schützen;
  • Änderungen relevanter Nutzer- und Berechtigungsstrukturen mitzuteilen;
  • die Anwendung ausschließlich im vereinbarten Umfang zu nutzen.

Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf eine fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten von catego.

14. Mängel und Leistungsstörungen

14.1 Mängelanzeige

Der Kunde hat erkennbare Mängel oder Störungen unverzüglich nach Kenntnisnahme in nachvollziehbarer Form an catego zu melden.

14.2 Fehlerbehebung

catego wird reproduzierbare und von catego zu vertretende Fehler innerhalb eines unter Berücksichtigung von Art, Umfang und Auswirkung angemessenen Zeitraums bearbeiten.

Soweit im SLA oder Einzelauftrag bestimmte Reaktions- oder Lösungszeiten vereinbart wurden, gehen diese Regelungen vor.

14.3 Kein Mangel

Kein Mangel liegt insbesondere vor, soweit eine Beeinträchtigung zurückzuführen ist auf

  • ungeeignete kundenseitige Systemvoraussetzungen,
  • Bedienfehler,
  • nicht vereinbarte Veränderungen,
  • fehlerhafte Daten,
  • Drittanbieter-Systeme oder
  • sonstige Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs von catego.

14.4 Nacherfüllung

catego kann einen Mangel nach eigener Wahl durch Fehlerbehebung, Bereitstellung einer Umgehungslösung oder Bereitstellung einer funktional gleichwertigen Lösung beseitigen.

15. Änderungen des Service

15.1 Technische Weiterentwicklung

catego darf die SaaS-Anwendung an technische Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen, gesetzliche Vorgaben und allgemein verfügbare Standards anpassen.

15.2 Wesentliche Änderungen

Änderungen, die den vereinbarten Kernleistungsumfang wesentlich beeinträchtigen, sind nur zulässig, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung dem Kunden unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist.

15.3 Information

Soweit eine geplante Änderung zu einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung der Nutzung führt, informiert catego den Kunden angemessen im Voraus.

15.4 Keine einseitige Änderung individueller Vereinbarungen

Individuell vereinbarte Preise, Laufzeiten, Kündigungsfristen oder sonstige wesentliche Individualvereinbarungen werden durch diese Klausel nicht einseitig geändert.

16. Haftung

16.1 Unbeschränkte Haftung

catego haftet unbeschränkt

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
  • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
  • im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien; sowie
  • in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

16.2 Leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet catego nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

16.3 Haftungshöchstgrenze

Die Haftung nach Ziffer 16.2 ist für sämtliche Schadensfälle eines Vertragsjahres insgesamt beschränkt auf die vom Kunden in diesem Vertragsjahr geschuldete bzw. gezahlte jährliche Vergütung aus dem betroffenen Einzelauftrag, maximal jedoch 100.000 Euro.

16.4 Datenverlust

Bei Verlust von Daten haftet catego nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Umsetzung der von catego geschuldeten Sicherungsmaßnahmen für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

Für Daten außerhalb der SaaS-Anwendung oder kundenseitige Archivierungs- und Sicherungspflichten übernimmt catego keine Verantwortung.

16.5 Indirekte Schäden

Soweit gesetzlich zulässig und soweit kein Fall der Ziffer 16.1 vorliegt, haftet catego nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen, sofern diese nicht vertragstypisch und bei Vertragsschluss vorhersehbar waren.

16.6 Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von catego.

16.7 Anfängliche Mängel

Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung nach § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

Ziffer 16.1 bleibt unberührt.

17. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Verpflichtungen, soweit diese auf einem Ereignis beruht, das außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegt und dessen Auswirkungen trotz angemessener Maßnahmen nicht verhindert werden konnten.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Naturereignisse,
  • Krieg und vergleichbare Konflikte,
  • behördliche Maßnahmen,
  • großflächige Strom- oder Telekommunikationsausfälle,
  • Störungen wesentlicher Internet- oder Cloud-Infrastruktur sowie
  • erhebliche Cyberangriffe trotz angemessener Sicherheitsmaßnahmen.

Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Beginn und voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung.

Die Leistungspflichten sind für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung ausgesetzt.

18. Laufzeit und Kündigung

18.1 Laufzeit

Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Einzelauftrag.

18.2 Verlängerung

Soweit der Einzelauftrag eine automatische Verlängerung vorsieht, gelten die dort vereinbarten Verlängerungs- und Kündigungsfristen.

Soweit dort keine Regelung enthalten ist, verlängert sich ein Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.

18.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz angemessener Fristsetzung erheblich verletzt;
  • der Kunde mit einem erheblichen Teil fälliger Zahlungen in Verzug gerät;
  • die weitere Leistungserbringung aus rechtlichen Gründen dauerhaft unzulässig wird; oder
  • eine Fortsetzung des Vertrags unter Berücksichtigung aller Umstände unzumutbar ist.

18.4 Zahlungsverzug

Bei erheblichem Zahlungsverzug ist catego nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung berechtigt, den Zugang zur SaaS-Anwendung vorübergehend zu sperren, soweit dies verhältnismäßig ist.

Das Recht zur Kündigung bleibt unberührt.

19. Folgen der Vertragsbeendigung

19.1 Ende der Nutzungsrechte

Mit Vertragsende enden die vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte an der SaaS-Anwendung.

19.2 Datenexport

Der Kunde ist verpflichtet, erforderliche Kundendaten rechtzeitig vor Vertragsende zu exportieren bzw. zu sichern.

Soweit technisch möglich, unterstützt catego den Kunden auf Wunsch bei einem Datenexport.

Soweit der hierfür erforderliche Aufwand nicht Bestandteil des Einzelauftrags ist, kann catego diesen gesondert vergüten.

19.3 Löschung

Personenbezogene Daten und sonstige Kundendaten werden nach Vertragsende gemäß den Bestimmungen der AVV und den jeweils geltenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht oder zurückgegeben.

19.4 Migration

Weitergehende Migrationsleistungen zu einem anderen Dienstleister bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

20. Referenznennung und Marketing

Eine Nutzung von Firma, Logo, Marken, Zitaten, Case Studies oder sonstigen Kennzeichen einer Partei zu Marketing- oder Referenzzwecken ist nur zulässig, soweit dies ausdrücklich im Einzelauftrag oder gesondert vereinbart wurde.

Soweit der Kunde catego ausdrücklich die Nennung als Referenz gestattet, umfasst dies nur den konkret vereinbarten Umfang.

21. Schlussbestimmungen

21.1 Textform

Soweit diese AGB oder der Einzelauftrag keine strengere Form vorsehen, können Erklärungen und Mitteilungen in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.

21.2 Vertragsänderungen

Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen richten sich nach den dort vereinbarten Formvorschriften.

21.3 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

21.4 Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Münster.

21.5 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.

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